Momentan treffen wir in unserer Sprechstunde immer häufiger auf Mieterhöhungsverlangen.
Ein Großteil der Mieterhöhungen ist bereits formell falsch. - lassen Sie sich beraten, bevor Sie zustimmen.
Das Gesetz gibt Ihnen auch hinreichend Zeit, sich beraten zu lassen und zu überlegen (§ 558 b BGB (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt,…) ob Sie dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen wollen/sollen oder ob Sie das Begehren gänzlich zurückweisen möchten.
Eine Mieterhöhung greift auch nicht automatisch ein sie ist immer Zustimmungsbedürftig!
Also, überlegen Sie sorgsam und übereilen Sie nichts!
Hilfe könnte Ihnen auch schon einmal die Homepage www.mietspiegel-bamberg.de geben.